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Regierungspräsidium Stuttgart                                        Stand Februar 2005  

Merkblatt - USA - Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

1.       Allgemeine Vorbemerkungen

1.1 Erläuterungen zum Hochschulzugang

Die Bildungsfunktionen der deutschen gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Bildung werden im Bildungssystem der USA nicht dem Sekundarschul-, sondern dem Hochschulsektor ("postsecondary education") zugeordnet.
Die Sekundarschule der USA ("High School") verfolgt dagegen das grundlegende Ziel der Vorbereitung aller Schüler auf die Teilnahme am öffentlichen Leben und auf weiterführende berufliche oder allgemein bildende Ausbildung.
Unter der einheitlichen Bezeichnung "High School" und der einheitlichen Abschlussbezeichnung "High School Diploma" (HSD) findet sich daher eine ungeregelte Vielfalt von Kursen und Curricula unterschiedlichen Inhalts und Anforderungsniveaus. Im Durchschnitt der Kernfächer sind die Kurse und Curricula der High School dem deutschen Bereich der Sekundarstufe I zuzuordnen.
Unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife kann das U.S. High School Diploma daher generell nicht allein als hinreichende Qualifikation für eine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) akzeptiert werden, sondern bedarf der Ergänzung durch zusätzliche Prüfungs- und Bildungsleistungen.

1.2 Mindestanforderungen an das HSD für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Im Folgenden bedeutet "academic unit" die im High School Diploma ausgewiesene erfolgreiche Absolvierung eines unabhängigen allgemein bildenden Faches über ein volles Schuljahr.

Nachzuweisen sind bei durchgängigem Besuch der High School 16 "academic units" in den Jahrgangsstufen 9 bis 12, und zwar in folgenden Fächern mit folgenden Notenanforderungen:  

English

4 units

English IV oder Honors oder AP English mit jeweils der Mindestnote C

2nd Language

2 units

 

Social Studies

3 units

 

Mathematics

2 oder 3 units

Algebra II bzw. Algebra III

oder Trigonometry oder Precalculus mit jeweils der Mindestnote C

Science

2 oder 3 units

in den Einzelfächern Biology, Chemistry oder Physics mit jeweils der Mindestnote C

Wahlfreie allgemein bildende Fächer

2 units

 

In den Fächern Mathematics und Science sind also insgesamt mindestens 5 units nachzuweisen.

Außerdem muss der Cumulative Grade Point Average (CumGPA) mindestens bei 3,0 liegen. Unter „2nd language“ wird bei Deutschen nicht die Muttersprache Deutsch verstanden. Bei Nachweis von nur 11 aufsteigenden Jahrgangsstufen sind im Fach Englisch nur 3 units erforderlich; die erforderliche Gesamtzahl der "units" verringert sich entsprechend auf 15.

1.3 Grundanforderungen an das College-Studium

Als "college level"-Kurse können nur solche Kurse an amerikanischen Colleges und Universitäten akzeptiert werden, welche dem Vergleichsniveau der deutschen gymnasialen Oberstufe entsprechen. Daher können im Fach Mathemetik als "college level"-Kurse nur solche ab dem Niveau "College Algebra", nicht aber solche mit Bezeichnungen wie "Pre-Algebra", "Elementary Algebra", "Intermediate Algebra", "Elements of Modern Algebra" oder "Developmental Mathematics" berücksichtigt werden.Im Fach Englisch sind nur Kurse ab dem Niveau "College Composition" zu berücksichtigen, während Kur- se aus dem Bereich "Speech", "English as a Second Language" (ESL), "Introduction to Writing" oder "Developmental English" nicht anerkannt werden können. In den Naturwissenschaften tragen die ersten anrechenbaren „college-level“-Kurse die Bezeichnung "General Physics", "General Chemistry" oder "General Biology". In den anderen Fächern lauten die Einführungsbezeichnungen "Introduction to ...".  

1.4 Scholastic Aptitude Test (SAT) und American College Test (ACT)

Die erfolgreiche Teilnahme am SAT oder am ACT kann je nach Ergebnis zu einer Verkürzung (s. 2.3), bzw. bei durchgängigem Besuch der High School zum Erlass von sonst erforderlichen Studienleistungen (s. 3.2) führen.

1.5 „Durchgängiger“ Besuch der High School

Unter durchgängigem Besuch der High School wird verstanden, dass der Bewerber überwiegend das reguläre amerikanische Schulsystem durchlaufen hat (d.h. mindestens die Jahrgangsstufen 9 bis 12).

Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

2.       Hochschulzugangsberechtigung bei durchgängigem Besuch der High School

2.1   s. die unter 3.1 bis 3.6 aufgeführten Möglichkeiten

2.2   HSD (s. 1.2) und SAT mit mindestens1300 Punkten bzw. ACT mit

       mind. 28 Punkten im so genannten „composite score“                           allgemeine HZB

3.       Hochschulzugangsberechtigung bei nicht durchgängigem Besuch der High School

Bei Vorlage des High School Diploma nach nicht durchgängigem Besuch der High School ist der Hochschulzugang grundsätzlich nur in folgenden Fällen möglich, wobei insgesamt 12 aufsteigende Schuljahre, davon die beiden letzten im amerikanischen Schulsystem, nachzuweisen sind:

3.1 HSD (s. 1.2) in Verbindung mit einer zusätzlichen Prüfung                       fachorientierte HZB

Die Bedingungen für die in Deutschland abzulegende zusätzliche Prüfung sind dem entsprechendenMerkblatt der Zeugnisanerkennungsstelle zu entnehmen.

3.2 HSD (s. 1.2) in Verbindung mit zwei erfolgreichen Studienjahren an einem Vierjahrescollege mit „college-level“-Kursen (s.1.3.)                                                                       allgemeine HZB

Die an einer anerkannten Hochschule belegten Kurse müssen den in 1.3 aufgeführten Bedingungen entsprechen. Belegt werden müssen fünf voneinander unabhängige allgemein bildende Fächer, darunter Englisch und eine Fremdsprache, Mathematik und eine Naturwissenschaft. Dabei müssen in mindestens drei dieser Fächer drei aufsteigende Semesterkurse belegt sein.

Der Erfolg des Studiums kann belegt werden durch a) den Nachweis des „junior standing“ oder von 50% der für den Bachelorgrad erforderlichen credits oder b) den Nachweis des „Associate Degree“ in einem akademischen Programm (transfer program) mit „college-level“-Kursen.

3.3 HSD (s. 1.2) und SAT mit mind. 1150 bzw. ACT mit mind. 23 Punkten

       und einem erfolgreichen Studienjahr an einem anerkannten Vierjahres-

       college mit „college-level“-Kursen (s. 1.3)                                                    allgemeine HZB

Die an einem anerkannten Vierjahres-College belegten Kurse müssen den in 1.3 aufgeführten Bedingungen entsprechen. Dabei müssen alle fünf nachzuweisenden Fächer (s.3.2) durchgängig über zwei Semester (bzw. das Studienjahr) nachgewiesen sein.

3.4 HSD (s.1.2) und vier AP-Prüfungen                                                           fachorientierte HZB

Die "Advanced Placement"-Prüfung in einem bestimmten Fach kann den Unterricht im selben oder in einem Fach der entsprechenden Gruppe an der High School nicht ersetzen. In den AP-Prüfungen muss jeweils ein Punktwert von 3 oder mehr erreicht werden.

a)       HZB für mathematische, technische, naturwissenschaftliche und medizinische Studiengänge (einschließlich Pharmazie)

-          Mathematik (AP Calculus AB oder BC)

-          ein naturwissenschaftliches Fach (AP Biology oder AP Chemistry oder zwei halbe AP Physics C)

-          eine Sprache (AP French oder AP Spanish oder AP Latin oder AP German oder AP English Literature oder AP English Language and Composition)

-          ein weiteres Fach entsprechend der gymnasialen Oberstufe (z.B. AP European History, AP American History, AP Computer Science oder zwei jeweils halbe AP Macroeconomics und Microeconomics)

       b) HZB für geistes-, rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge

-          Englisch (AP English Literature oder AP English Language and Composition)

-          eine weitere Fremdsprache (AP French oder AP Spanish oder AP Latin)

-          ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach (AP Calculus AB oder BC oder AP Biology oder AP Chemistry oder zwei halbe AP Physics C)

-          ein weiteres Fach entsprechend der gymnasialen Oberstufe (s.3.4 a))

3.5 HSD (s.1.2) und fünf AP-Prüfungen                                                                     allgemeine HZB

Bei Nachweis eines ergänzenden fünften AP-Faches einschließlich Prüfung kann eine Hochschulzugangsberechtigung für alle Fachrichtungen erworben werden.

-          Englisch, eine weitere Sprache, Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach und ein weiteres Fach (wählbare Fächer s. 3.4)

3.6 HSD (s.1.2) und Bachelor-Abschluss einer anerkannten Hochschule            allgemeine HZB

Nachzuweisen ist der Erwerb eines Bachelorgrades nach vierjährigem Studium an einer anerkannten Hochschule. (Vorzulegen ist auch die Fächer- und Notenübersicht („transcript“)).

Adresse und Internetadresse der Zentralstelle: 

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Lennéstraße 6 

53113 Bonn

Internet: http://anabin.de/

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Adresse:
German Supplementary School,
6 Riverside Circle, Tuscaloosa, Al 35401,
Tel.: (205) 348 0497
e-mail: gss.tuscaloosa@web.de