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Regierungspräsidium
Stuttgart
Stand Februar
2005
Merkblatt
- USA
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 1.
Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Erläuterungen zum
Hochschulzugang Die Bildungsfunktionen
der deutschen gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Bildung werden im
Bildungssystem der USA nicht dem Sekundarschul-, sondern dem Hochschulsektor
("postsecondary education") zugeordnet. 1.2 Mindestanforderungen
an das HSD für den Erwerb einer
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Im Folgenden bedeutet
"academic unit" die im High School Diploma ausgewiesene erfolgreiche
Absolvierung eines unabhängigen
allgemein bildenden Faches über ein
volles Schuljahr. Nachzuweisen sind bei
durchgängigem Besuch der High School 16 "academic units" in den
Jahrgangsstufen 9 bis 12, und zwar in folgenden Fächern mit folgenden
Notenanforderungen:
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English
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4 units
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English IV oder
Honors oder AP English mit jeweils der Mindestnote C
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2nd
Language
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2
units
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Social
Studies
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3
units
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Mathematics
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2 oder 3 units
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Algebra II bzw.
Algebra III oder Trigonometry
oder Precalculus mit jeweils der Mindestnote C
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Science
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2 oder 3 units
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in den Einzelfächern
Biology, Chemistry oder Physics mit jeweils der Mindestnote C
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Wahlfreie
allgemein bildende Fächer
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2 units
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In
den Fächern Mathematics und Science sind also insgesamt mindestens 5 units
nachzuweisen.
Außerdem
muss der Cumulative Grade Point Average (CumGPA) mindestens bei 3,0
liegen. Unter „2nd language“ wird bei Deutschen nicht die
Muttersprache Deutsch verstanden. Bei Nachweis von nur 11 aufsteigenden
Jahrgangsstufen sind im Fach Englisch nur 3 units erforderlich; die
erforderliche Gesamtzahl der "units" verringert sich entsprechend auf
15.
1.3
Grundanforderungen an das College-Studium
Als
"college level"-Kurse können nur solche
Kurse an amerikanischen Colleges und Universitäten akzeptiert werden, welche
dem Vergleichsniveau der deutschen gymnasialen Oberstufe entsprechen. Daher können
im Fach Mathemetik als "college level"-Kurse nur
solche ab dem Niveau "College Algebra", nicht aber solche mit
Bezeichnungen wie "Pre-Algebra", "Elementary Algebra",
"Intermediate Algebra", "Elements of Modern Algebra" oder
"Developmental Mathematics" berücksichtigt werden.Im Fach Englisch
sind nur Kurse ab dem Niveau "College Composition" zu berücksichtigen,
während Kur- se aus dem Bereich "Speech", "English as a Second
Language" (ESL), "Introduction to Writing" oder "Developmental
English" nicht anerkannt werden können. In den Naturwissenschaften tragen
die ersten anrechenbaren
„college-level“-Kurse die Bezeichnung "General
Physics", "General Chemistry"
1.4
Scholastic Aptitude Test (SAT) und American College Test (ACT)
Die
erfolgreiche Teilnahme am SAT oder am ACT kann je nach Ergebnis zu einer Verkürzung
(s. 2.3), bzw. bei durchgängigem Besuch der High School zum Erlass von sonst
erforderlichen Studienleistungen (s. 3.2) führen.
1.5
„Durchgängiger“ Besuch der High School
Unter
durchgängigem Besuch der High School wird verstanden, dass der Bewerber
überwiegend das reguläre amerikanische Schulsystem durchlaufen hat (d.h.
mindestens die Jahrgangsstufen 9 bis 12).
Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
2.
Hochschulzugangsberechtigung bei durchgängigem Besuch der High School
2.1
s. die unter 3.1 bis 3.6 aufgeführten Möglichkeiten
2.2
HSD (s. 1.2) und SAT mit mindestens1300 Punkten bzw. ACT mit
mind. 28 Punkten im so
genannten „composite score“
allgemeine HZB
3.
Hochschulzugangsberechtigung bei nicht durchgängigem Besuch der High
School
Bei
Vorlage des High School Diploma nach nicht durchgängigem Besuch der High
School ist der Hochschulzugang grundsätzlich nur in folgenden Fällen möglich,
wobei insgesamt 12 aufsteigende Schuljahre, davon
die beiden letzten im amerikanischen Schulsystem,
nachzuweisen sind:
3.1
HSD (s. 1.2) in Verbindung mit einer zusätzlichen Prüfung
fachorientierte HZB
Die
Bedingungen für die in Deutschland abzulegende zusätzliche Prüfung sind dem entsprechendenMerkblatt
der Zeugnisanerkennungsstelle zu entnehmen.
3.2
HSD (s. 1.2) in Verbindung mit zwei erfolgreichen Studienjahren an
Die
an einer anerkannten Hochschule belegten Kurse müssen den in 1.3 aufgeführten
Bedingungen entsprechen. Belegt werden müssen fünf voneinander unabhängige
allgemein bildende Fächer, darunter Englisch und eine Fremdsprache, Mathematik
und eine Naturwissenschaft. Dabei müssen in mindestens drei dieser Fächer drei
aufsteigende Semesterkurse belegt sein.
Der
Erfolg des Studiums kann belegt werden durch a) den Nachweis des „junior
standing“ oder von 50% der für den Bachelorgrad erforderlichen credits oder
b) den Nachweis des „Associate Degree“ in einem akademischen Programm (transfer
program) mit „college-level“-Kursen.
3.3
HSD (s. 1.2) und SAT mit mind. 1150
bzw. ACT mit mind. 23
Punkten
und einem erfolgreichen
Studienjahr an einem anerkannten Vierjahres-
college mit „college-level“-Kursen
(s. 1.3)
allgemeine HZB
Die
an einem anerkannten Vierjahres-College belegten Kurse müssen den in 1.3
aufgeführten Bedingungen entsprechen. Dabei müssen alle fünf nachzuweisenden
Fächer (s.3.2) durchgängig über zwei Semester (bzw. das Studienjahr)
nachgewiesen sein.
3.4
HSD (s.1.2) und vier AP-Prüfungen
fachorientierte HZB
Die
"Advanced Placement"-Prüfung in einem bestimmten Fach kann den
Unterricht im selben oder in einem Fach der entsprechenden Gruppe an der High
School nicht ersetzen. In den AP-Prüfungen muss jeweils ein Punktwert von 3
oder mehr erreicht werden.
a)
HZB für mathematische, technische, naturwissenschaftliche und
medizinische Studiengänge (einschließlich Pharmazie)
-
Mathematik (AP Calculus AB oder BC)
-
ein naturwissenschaftliches Fach (AP
Biology oder AP Chemistry oder zwei halbe AP Physics C)
-
eine Sprache (AP French oder AP Spanish
oder AP Latin oder AP German oder AP English Literature oder AP English Language
and Composition)
-
ein weiteres Fach entsprechend der
gymnasialen Oberstufe (z.B. AP European History, AP American History, AP
Computer Science oder zwei jeweils halbe AP Macroeconomics und
Microeconomics)
b) HZB für geistes-,
rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge
-
Englisch
(AP English Literature oder AP English Language and Composition)
-
eine weitere Fremdsprache (AP French
oder AP Spanish oder AP Latin)
-
ein
mathematisch-naturwissenschaftliches Fach (AP Calculus AB oder BC oder AP
Biology oder AP Chemistry oder zwei halbe AP Physics C)
-
ein weiteres Fach entsprechend der
gymnasialen Oberstufe (s.3.4 a))
3.5
HSD (s.1.2) und fünf AP-Prüfungen
allgemeine HZB
Bei
Nachweis eines ergänzenden fünften AP-Faches einschließlich Prüfung kann
eine Hochschulzugangsberechtigung für alle Fachrichtungen erworben werden.
-
Englisch, eine weitere Sprache,
Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach und ein weiteres Fach (wählbare Fächer
s. 3.4)
3.6
HSD (s.1.2) und Bachelor-Abschluss einer anerkannten Hochschule
allgemeine HZB
Adresse und Internetadresse der Zentralstelle:
Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Internet: http://anabin.de/
| Adresse: German Supplementary School, 6 Riverside Circle, Tuscaloosa, Al 35401, Tel.: (205) 348 0497 e-mail: gss.tuscaloosa@web.de |