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Anrechnung von in Alabama erworbenen Schulabschlüssen 

Einführung:

Das deutsche und das amerikanische Schulsystem unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Diese erheblichen Unterschiede wirken sich auch in der Anrechnung der der amerikanischen Schulabschlüsse in Deutschland aus.

Im Folgenden soll, auf der Grundlage des Merkblattes des Oberschulamtes Stuttgart und der darin enthaltenen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, das Themenfeld Schulabschlussanrechnung und Studienberechtigung ein wenig näher beleuchtet werden.

 Unabhängig davon sollte sich aber jeder, der in oder aus der Oberstufe nach Amerika wechselt ausführlich beim zuständigen Oberschulamt beraten und informieren lassen. Die Regelungen sind, wegen der föderativen Ordnung der deutschen Schulpolitik nicht in allen Bundesländern vollkommen identisch. Die nachfolgenden Erklärungen sind als Informationshilfe gedacht, sie sind keine rechtsverbindlichen Aussagen.

Grundsätzlich gilt:

Das High School Diploma (HSD) ist der Abschluss der amerikanischen High School, die ein Gesamtschulsystem darstellt. Da das HSD von nahezu allen amerikanischen Schüler/innen am Ende ihrer 12-jährigen Schulkarriere erworben wird, kann es nicht mit dem deutschen Abitur gleichgesetzt werden. Zudem gibt es in den USA weder einen verbindlichen Fächerkanon für die High School noch ein landesweit einheitliches Anforderungs-  oder Abschlussniveau. Amerikanische Universitäten machen die Zulassung zu einem Studiengang oft von ganz anderen Ergebnissen und Kriterien, wie z. B. Image der Schule, Fächerwahl, Kursniveau, Notendurchschnitt, Klassenranking u.a. abhängig. Außerdem werden den Studiengängen an amerikanischen Hochschulen häufig Bewerbertests und Universitätsinterne Prüfungen vorgeschaltet.

Für alle offenen Fragen sollte man das zuständige Oberschulamt oder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kontaktieren. Folgende Adressen sind dafür wichtig:

- Internet des Oberschulamtes Stuttgart: http://www.oberschulamt-stuttgart.de/

- Internet des Kultusministeriums von Baden Württemberg: 

http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/s8p9az1jc2j8o1yndo2teulyazhpk5uw/menu/1075594_l1/index.html

- Internet der Kultusministerkonferenz mit Verlinkungen zu allen Kultusministerien der Bundesrepublik: http://www.kmk.org/index0.htm

- Adresse und Internetadresse der Zentralstelle: 

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Lennéstraße 6 

53113 Bonn

Internet: http://anabin.de/

Für spezielle Fragen zu den Schulen in Tuscaloosa steht Barbara Knodel, Schulleiterin der GSS, gern zur Verfügung.

 

 

Adresse:
German Supplementary School,
6 Riverside Circle, Tuscaloosa, Al 35401,
Tel.: (205) 348 0497
e-mail: gss.tuscaloosa@web.de