Anrechnung
des HSD als Mittlerer Bildungsabschluss, hier können Sie das
Informationsblatt (Realschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschluss)
des Regierungspräsidiums Stuttgart einsehen (Januar
2005):
Regierungspräsidium
Stuttgart – Schule und Bildung
Zeugnisanerkennungsstelle
MERKBLATT
Erwerb
einer dem Realschulabschluss
zuordenbaren
Qualifikation über
den Besuch einer
High School / USA (High School Diploma)
Der
Erwerb des Abschlusszeugnisses einer amerikanischen High School setzt in
der Regel einen zwölfjährigen aufsteigenden Schulbesuch voraus. Ein
Abschlusszeugnis (High School Diploma) bedeutet nicht unbedingt, dass
der/die Schüler/in in den Vereinigten Staaten den erforderlichen
Leistungsstand oder die Eignung für den dortigen Studienzugang (z.B.
College-Studium) besitzt. Das genannte Abschlusszeugnis stellt dort
den Regelabschluss für alle Schüler dar; eine Aufteilung in
eigene Leistungsgruppen (z.B. nach der Klasse 4 der Grundschule) gibt es
nicht.
Faktoren,
die in Amerika zur Beurteilung herangezogen werden, die Qualität des
belegten Kurses, das Niveau der jeweiligen High School, der erzielte
Notendurchschnitt (Grade point average), der Leistungsplatz in der Klasse
(class rank) und die Leistungen in bestimmten Klassenprüfungen sind für
eine Beurteilung hier insgesamt nicht übertragbar. Erst bei
einem drei- bis vierjährigen High-School Präsenzunterricht in den USA
und Erfüllung unten genannter Mindestanforderungen ist von einem
etwa dem Realschulabschluss / Baden-Württemberg zuzuordnenden Niveau
auszugehen.
Ein
verbindlicher Fächer- und Anforderungskatalog existiert für die
amerikanische High School nicht. Innerhalb einer gewissen
Rahmenordnung sind Mindestanforderungen zu erfüllen, die sehr stark
ausgeweitete Möglichkeiten der Fächer- und Niveau-Wahl zulassen.
Das Angebot umfasst u.a. allgemein bildenden, berufsvorbereitenden oder
kulturell ausgerichteten Unterricht.
Eine
generelle Einstufung des Abschlusses der amerikanischen High School ist im
Vergleich zu deutschen Abschlüssen aus den o.g. Gründen schwierig. Die
Zuerkennung eines deutschen Hauptschulabschlusses dürfte grundsätzlich
möglich sein. Ergibt die Einzelfallprüfung, dass in den
Oberklassen der High School (s. unten) ein den Anforderungen einer
deutschen Realschule (Fächerbreite und Niveau im Einzelfach der
Realschule) annähernd entsprechender allgemein bildender Unterricht
erteilt wurde, kann im allgemeinen die Gleichwertigkeit mit dem
Realschulabschluss (hier ca. 10 allgemein bildende Fächer
im nachfolgend beschriebenen Niveau!) formal zuerkannt werden.
Unter
Zurückstellung von Bedenken sollten dafür in der High School in jeder
Jahrgangsstufe u.a.
mindestens
fünf
voneinander unabhängige allgemein bildende Fächer nachgewiesen
werden, darunter zwei Sprachen (neben Englisch z.B. Deutsch, Spanisch oder
Französisch), Mathematik und eine Naturwissenschaft. Wegen der
konkreten Anforderungen wird auf die unten genannten Ausführungen
hingewiesen. Eine Einrechnung von ggf. im Schulsystem eines anderen Landes
erbrachten Leistungen / Noten und eine nachfolgende Um-/Rückrechnung aus
dem High School Transcript in das deutsche Bildungs- und Notensystem ist
nicht möglich.
Grundvoraussetzungen
Folgende
Grundvoraussetzungen müssen derzeit für die Zuerkennung eines
mittleren Bildungs -abschlusses (z.B. Realschulabschluss) in Baden-Württemberg
erfüllt sein:
§
Präsenzunterricht
an einer High School in den USA grundsätzlich in den Klassen neun
bis zwölf
§
Ein
Cumulative Grade Point Average (CumGPA) von mindestens 3.0 bei
Einbeziehung aller
Fächer
§
Insgesamt
sind mindestens 16 credits / units in allgemein bildenden Fächern
nachzuweisen
Davon
sind im Pflichtfachbereich mindestens 12 credits / units
nachzuweisen, wobei der
Begriff
„credit“
als eine Jahresleistung
in diesem Fach zu verstehen ist:
Social
studies
2 credits / units
English
3 credits / units
Second
language
2 credits / units
Mathematics
3 credits / units
Science
2 credits / units
Die restlichen 4 credits / units können
(auch) im Wahlfachbereich nachgewiesen werden.
Für weitere Informationen
kontaktieren Sie bitte das für Ihren Wohnort zuständige Oberschulamt
(Baden-Württemberg) bzw. Regierungspräsidium (Niedersachsen) oder
Anabin, die Zentralstelle in Bonn.
- Adresse und Internetadresse der
Zentralstelle:
Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Internet: http://anabin.de/